Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993: .
Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen,
die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems unter
Berücksichtigung der sensomotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere Angezeigt bei zentralen Störungen nach Schädel-
Hirntrauma, nach Apoplexie, bei Multipler Sklerose, bei Funktionsstörungen durch Amyothrophische Lateralsklerose (ALS), bei Morbus Parkinson, bei Querschnittlähmung und bei peripheren Störungen
bei Muskeldystrophie, bei Querschnittlähmung, bei MCC (Meningomyelocele), bei komplexen schweren peripheren neurologischen Syndromen mit definierten Ausfällen (Plexuslähmungen), bei ausgedehnten
Folgen von Polytraumen mit Funktionsstörungen an zumindest zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einer Gliedmaße.